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   BGH, 19.01.1988 - 1 StR 577/87   

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BGH, 19.01.1988 - 1 StR 577/87 (https://dejure.org/1988,2009)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1988 - 1 StR 577/87 (https://dejure.org/1988,2009)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1988 - 1 StR 577/87 (https://dejure.org/1988,2009)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 190
  • NJW 1988, 164
  • NJW 1988, 3164
  • MDR 1988, 427
  • StV 1988, 140
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 1 StR 577/87
    Der Senat neigt allerdings zu der Auffassung, die Schöffenwahl beim Amtsgericht Aichach sei jedenfalls aus den in BGHSt 26, 206, 209 genannten Gründen gültig.
  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 330/85

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Strafe zur

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 1 StR 577/87
    Der Fehler betraf die Tätigkeit des Schöffenwahlausschusses einschließlich der des richterlichen Vorsitzenden und damit den Zuständigkeits- und Prüfungsbereich des Gerichts (vgl. BGHSt 22, 122, 123; 33, 290, 291).
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68

    Verurteilung wegen Mordes, Mordversuchs und vollendeten Totschlags -

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 1 StR 577/87
    Der Fehler betraf die Tätigkeit des Schöffenwahlausschusses einschließlich der des richterlichen Vorsitzenden und damit den Zuständigkeits- und Prüfungsbereich des Gerichts (vgl. BGHSt 22, 122, 123; 33, 290, 291).
  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 506/80

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Nichtbescheidung eines

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 1 StR 577/87
    Zwar ist nicht untersagt, (nur) Mitglieder der Vertretungskörperschaften zu Vertrauenspersonen zu wählen und hierbei das Verhältnis der Fraktionen zugrunde zu legen (BGH NStZ 1981, 150), doch sind die Vertrauenspersonen auch in diesem Fall - vom Gesetz her gesehen - nicht Vertreter der Parteien, denen sie angehören.
  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91

    Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit

    Ungültig ist eine Schöffenwahl nur dann, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. BVerfGE 31, 181, 183; BGHSt 29, 283, 287; 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]; 33, 126, 127; 33, 261, 268 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 197/85]; 35, 190, 193).
  • BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 49/87

    Rücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt - Abgabe einer falschen Versicherung an

    Das im ehrengerichtlichen Verfahren aus § 76 der Richtlinien hergeleitete Verbot, die Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" ohne Genehmigung zu führen, konkretisiert das dem Rechtsanwalt auch sonst auferlegte Verbot irreführender Werbung; dem Verbot ist jedenfalls zu entnehmen, daß sich niemand selbst zusätzliche Berufsbezeichnungen zulegen darf (vgl. Kleine-Cosack NJW 1988, 164, 173 f; Zuck NJW 1988, 175, 180).
  • BGH, 31.10.1988 - AnwZ 53/87

    Rechtsmittel

    Auch die nach Bekanntwerden der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erörterte Frage, ob bei einer vom Gesetzgeber neu zu schaffenden Satzungskompetenz der Antragsgegnerin zum Erlaß von Standesrichtlinien eine Stimmgewichtung vorgesehen werden muß (vgl. Kleine-Cosack, NJW 1988, 164, 170; Pietzcker, NJW 1988, 513, 516 f), steht hier nicht zur Entscheidung.
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